Make Russia Pay: Rechtliche Option oder nur ein politisches Ziel?

Dr. Hans Janus|

Rechtsanwalt | Lawyer | Consultant (Hamburg)

Juli 7, 2025|

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Der Artikel in der aktuellen Ausgabe der Deutsch-Russischen Rechtszeitschrift DRRZ (Heft 1/2025) befasst sich mit der Frage, ob eingefrorene Devisenreserven der russischen Zentralbank beschlagnahmt und für Wiederaufbauzwecke in der Ukraine verwendet werden können. Der Gesamtwert der in westlichen Ländern eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank wird auf mindestens 300 Milliarden Dollar geschätzt. Die Europäische Union hat eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Zinszahlungen und Dividenden aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten geschaffen, die als „Windfall Profits“ definiert werden, und stellt diese Beträge der Ukraine zur Verfügung. Ob auch das Kapital der eingefrorenen Vermögenswerte rechtmäßig beschlagnahmt und eingezogen werden kann, ist völkerrechtlich und politisch sehr umstritten. Da das Kapital der immobilisierten Devisenreserven von völkerrechtlicher Immunität erfasst ist, steht im Mittelpunkt die Frage einer möglichen Durchbrechung dieses Immunitätsschutzes. Aber eine Konfiszierung wäre ihrerseits völkerrechtswidrig. Ob sie als Gegenmaßnahme oder unter dem Aspekt einer Verwirkung der Immunität möglich wäre, ist die zentrale Streifrage. Der Autor diskutiert die verschiedenen Meinungen und kommt zu dem Schluss, dass die Kapitalbeträge eingefroren bleiben, aber nicht rechtmäßig beschlagnahmt werden können.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der DRRZ – Deutsch-Russische Rechtszeitschrift, Band 10, Mai 2025, Heft 1:
https://biblioscout.net/article/99.140005/drrz202501000401

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