Investieren in Kasachstan und Usbekistan

17.05.2006 (14:00)

Euler Hermes Kreditversicherungs-AG.Friedrichstraße 69/70 (Quartier 205), Eingang Taubenstraße, 6. Stock.10117 Berlin.

Die beiden großen Staaten Zentralasiens sind wichtige Handelspartner Deutschlands. Aufgrund ihres Reichtums an Bodenschätzen, ihres bedeutenden Absatz-marktes und ihrer gut ausgebildeten Bevölkerung sind beide Staaten grundsätzlich attraktiv für ausländische Investoren. Dennoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich und die tatsächlichen Erfolge bei der Anziehung ausländischer Direktinvestitionen liegen weit auseinander.

Experten aus Deutschland, Kasachstan und Usbekistan referieren und diskutieren mit Ihnen über die rechtlichen Bedingungen für Investitionen in Zentralasien:

Dr. Christian Matthias Schaumburg, Hamburg: Die Region Zentralasien – ein bis-her vernachlässigtes Ziel deutscher Investitionen ?

Dr. Hans-Joachim Schramm, Universität Bremen: Das kasachische Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Aidar Sarymsakov, Anwaltskanzlei Grata, Almaty: The Kazakh Legislation on foreign direct investment.

Pavel Yurev, Berlin: Das Recht des Unternehmenskaufs: Mergers and Acquisitions in Usbekistan. Russisches Kapital auf dem Vormarsch.

Beate Rump, Pricewaterhouse Coopers, Hamburg: Garantien der Bundesrepublik Deutschland für Direktinvestitionen in Kasachstan und Usbekistan.