Legal Alert September 2019

Aus dem Ressort „Zivil- und Wirtschaftsrecht“:

1. „Verfahrensrevolution“ in Russland – weitere Vereinheitlichung der verschiedenen Arten von Gerichtsverfahren seit dem 1. Oktober 2019

Erstens hat das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation beschlossen, dass die neuen Kassations- (9 Gerichte) und Berufungsgerichte (5 Gerichte) der allgemeinen Gerichtsbarkeit ihre Tätigkeit am 1. Oktober aufnehmen.

Zweitens kommen im Stadium des Kassationsverfahrens Veränderungen: Klagen werden nun beim Gericht erster Instanz eingereicht, der Grundsatz der „Vollkassation“ wird auf der Ebene des Kassationsgerichts des Landgerichts eingeführt, und die Voruntersuchung verbleibt beim Obersten Gerichtshof.

Drittens sind die rechtlichen Vertreter in Handelsverfahren verpflichtet, eine juristische Ausbildung absolviert zu haben; die Prozedur der Gruppenklagen wird vereinheitlicht und ergänzt und die verpflichtende Audioaufnahme von Gerichtsverhandlungen wird eingeführt.

DRJV_Alert September 2019-6