Sanktionsumgehung – Aktuelles aus der strafrechtlichen Praxis der Sanktionen gegen Russland – Ausgabe 3 erschienen

Dr. Tanja Galander|

Rechtsanwältin, Partnerin GvW

Juni 27, 2026|

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Im April 2026 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die dritte Ausgabe seines Informationsschreibens zur strafrechtlichen Fallpraxis im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Russland-Sanktionen der EU. Sie gibt – in Fortführung der beiden vorangegangenen Ausgaben – einen Überblick über aktuelle Gerichtsurteile sowie laufende Ermittlungsverfahren. (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/sanktionsumgehung-aktuelles-strafrechtliche-praxis-sanktionen-gegen-russland-ausgabe-3.pdf)

1. Auslegung des Begriffs „Erbringen von erheblichen Einnahmen für Russland“ durch den EuGH

Gegenstand des Verfahrens war die beabsichtigte Einfuhr eines in Russland erworbenen gebrauchten Mercedes durch einen Privatkäufer nach Deutschland. Die deutschen Zollbehörden untersagten die Einfuhr und stellten das Fahrzeug sicher. Der Kläger wandte sich gegen die Sicherstellung mit dem Argument, der Erwerb eines einzelnen Gebrauchtwagens verschaffe dem russischen Staat bereits keine erheblichen Einnahmen. Auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass es auf den Wortlaut der Sanktionsvorschrift allein nicht ankomme und damit eine Einzelfallprüfung, ob ein bestimmtes Geschäft dem russischen Staat tatsächlich erhebliche Einnahmen zuführe, nicht erforderlich sei. Vielmehr stehe der Europäischen Union die Befugnis zu, Güter zu bestimmen, deren Kauf oder Einfuhr Russland mutmaßlich erhebliche Einnahmen brächten. Die Entscheidung bekräftigt die umfassende Durchsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland, sodass es nicht darauf ankommt, ob im konkreten Fall tatsächlich messbare Einnahmen für den russischen Staat entstehen. (https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0619-24-00000000RP-01-P-01/ARRET/315174-DE-1-html)

2. Landgericht Würzburg verhängt sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Embargoverstößen mit Luxusfahrzeugen

Wegen Verstößen gegen die Russland-Sanktionen verurteilte das Landgericht Würzburg am 2.3.2026 zwei deutsche Staatsangehörige zu Freiheitsstrafen von sechs und zwei Jahren; die kürzere Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Essener Zollfahndung hatte im Zuge ihrer Ermittlungen ein weitverzweigtes Beschaffungsnetzwerk aufgedeckt, über das 111 Luxusfahrzeuge mit einem Gesamtwert von rund 20 Millionen Euro nach Russland verbracht worden waren. Zu den Abnehmern zählten unter anderem der Föderale Dienst für Bewachung (FSO), der russische Geheimdienst (FSB) und ROSNEFT. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von etwa 20 Millionen Euro an; ein Vermögensarrest in Höhe von sieben Millionen Euro war bereits zuvor gesichert worden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2026/z71_embargoverstoss_zfae.html)

3. Unerlaubte Ausfuhr von Werkzeugmaschinen nach Russland aufgedeckt

Gegen einen 55-jährigen Unternehmer führt das Zollfahndungsamt Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts der Umgehung von Russland-Sanktionen. Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Millionen Euro unter Zwischenschaltung von Drittstaaten nach Russland gelangt sein. Bereits im November 2025 erfolgten umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Derzeit wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Zollfahndungsamt Stuttgart gemeinsam fortgeführt (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2025/y22_werkzeugmaschinen_zfas.html)

4. Haftbefehle und Durchsuchungen wegen bandenmäßiger Umgehung der Russland-Sanktionen

Seit Februar 2025 führen die Staatsanwaltschaft Münster und der Zoll Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts der bandenmäßigen Umgehung von Russland-Sanktionen. Die Beschuldigten sollen über ihr Unternehmen technische Geräte und Zubehör im Wert von rund 689.000 Euro mittels Umgehungsausfuhren über Drittländer an einen russischen Abnehmer geliefert haben. Das Zollfahndungsamt Essen betreibt die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster, auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2025/y15_haftbefehle_zfae.html)

5. Illegaler Pkw-Export nach Russland im Millionenwert aufgedeckt

Gegen einen 41-Jährigen hat das Zollfahndungsamt Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen EU-Sanktionen eingeleitet. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, mindestens 236 Pkw mit einem Gesamtwert von rund 18,86 Millionen Euro unter Umgehung der Sanktionsvorschriften nach Russland verbracht zu haben. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116256/6180369)

6. Kriminelle Vereinigung – Festnahme von fünf Verdächtigen wegen Sanktionsumgehung in rund 16.000 Fällen

Am 2.2.2026 veranlasste die Bundesanwaltschaft die Festnahme von fünf Verdächtigen in Norddeutschland. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung die EU-Sanktionen gegen Russland systematisch unterlaufen zu haben. Mittels eines Lübecker Handelsunternehmens sowie mehrere Scheinfirmen sollen seit Beginn des Ukrainekriegs rund 16.000 illegale Lieferungen mit einem Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro an die russische Industrie geflossen sein, unter den Empfängern befinden sich mindestens 24 gelistete Rüstungsunternehmen in Russland. Die Lieferungen seien mutmaßlich mit Unterstützung staatlicher Stellen in Russland erfolgt. Die Ermittlungen wurden in enger Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst geführt, während die Festnahmen durch das Zollkriminalamt vollzogen wurden. (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-02-02-2026.html?nn=478184)

7. Durchsuchungen wegen des Exports von Maschinenteilen und chemischen Stoffen unter Verstoß gegen EU-Sanktionen

Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt durchsuchten am 27.3.2026 insgesamt 14 Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet und stellten umfangreiches Beweismaterial sicher. Im Zuge der Maßnahmen vollstreckten die Behörden zwei Vermögensarreste in Höhe von rund 987.000 Euro und 148.000 Euro gegen zwei Unternehmen, denen vorgeworfen wird, Maschinenteile und chemische Stoffe entgegen dem EU-Verbot nach Russland ausgeführt zu haben. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt richtet sich gegen drei Firmen, die mutmaßlich unter Einschaltung eines Transportunternehmens und ausländischer Logistikdienstleister Umgehungsausfuhren über Anrainerstaaten abwickelten. An der Beweissicherung waren Spezialkräfte der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) sowie der Observationseinheit (OEZ) beteiligt. (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2026/z53_sanktionsverstoesse_zfaf.html)

8. Ermittlungen gegen sächsischen Landtagsabgeordneten wegen Umgehung von Belarus-Sanktionen

Gegen einen sächsischen Landtagsabgeordneten ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts der Umgehung von EU-Sanktionen. Der Vorwurf lautet, der Beschuldigte habe im August 2022 in einer Zollanmeldung „Kasachstan“ als Bestimmungsort eines Teleskopladers angegeben, obwohl dieses entgegen den Angaben tatsächlich nach Belarus ausgeführt worden sei. Durch die fingierte Angabe eines abweichenden Transitlandes habe das geltende Ausfuhrverbot für Belarus unterlaufen werden sollen. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten durchsuchten die Ermittlungsbehörden Wohn- und Geschäftsräume sowie Fahrzeuge des Beschuldigten. (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1094719)