Legal Alert Oktober 2019

15.12.2019

Der aktuelle Bericht über die Rechtsentwicklung in Russland für Oktober 2019 ist online.

Mariia Bolshakova berichtet über die Einführung von sog. „Digitalrechten“ im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation zum 1. Oktober 2019.

Im Ressort „Gesellschaftsecht“ erläutert Dr. Tim Lassen zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichts RF. In der ersten Entscheidung geht es um die Frage, ob als vorläufiges Sicherungsmittel an GmbH-Anteilen das Verbot dienen kann, gesellschaftsbezogene Änderungen ins Handelsregister einzutragen. Die zweite Entscheidung befasst sich mit den Sorgfaltspflichten eines Generaldirektors.

Neben der Information über einen Service der Registerbehörde Rosreestr für den Erhalt von elektronischen Auszügen aus dem Einheitlichen Staatlichen Immobilienregister stellt Dr. Tim Lassen zwei weitere Entscheidungen des Obersten Gerichts RF vor, diesmal auf dem Gebiet des Immobilienrechts. In der ersten Entscheidung geht es um die Frage, ob ein Unternehmer, der eine Kommune zuerst auf Festsetzung eines Marktpreises und Abschluss eines Kaufvertrages verklagt, zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags verpflichtet werden kann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage des treugerechten Verhaltens eines Investors bei der Behauptung der Unkenntnis von der Insolvenz des Bauträgers.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre!
DRJV_Alert Oktober 2019-7