DRJV-Vortragsveranstaltung und Stammtisch in Köln

03.12.2015 (19:00 - 22:00)

Seminarraum des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln, Klosterstraße 79d, Köln-Lindenthal

Die Deutsch-Russische Juristenvereinigung führt in Kooperation mit dem Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln  (www.iorr.uni-koeln.de/)    am 3. Dezember 2015, 19.00 Uhr eine Vortragsveranstaltung mit anschließendem Stammtisch zu folgendem Thema durch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und russisches Verfassungsgericht – wer hat das letzte Wort? – Im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichts –

Zum Thema: 

Nationale Kontrolle der Entscheidungen des EGMR? – Am 14. Juli 2015 traf das russische Bundesverfassungsgericht, auf Ersuchen Abgeordneter des Parlaments, grundlegende Entscheidung zum Verhältnis des nationalen Verfassungsrechts und der EMRK. Neben zahlreichen feststellenden Aussagen zum Verhältnis des Verfassungsrechts zum Völkerrecht, stellte das Gericht fest, dass die Entscheidungen des EGMR der Überprüfung durch das nationale Gericht unterliegen, wenn sie dem nationalen Verfassungsrecht widersprechen. Damit erhob sich das russische Verfassungsgericht in die Position eines Kontrollorgans gegenüber einem internationalen Gericht.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf das russische, wie auf das internationale Recht sind noch abzuwarten. Nachdem das deutsche und das russische System der Inkorporation völkerrechtlicher Verträge ähnlich sind und aber auch das russische Verfassungsgericht die Entscheidungen des BVerfG zur Begründung seiner Rechtsposition zitiert, sind die Aussagen dieses Judikats von hoher Relevanz für das gesamte europäische System des Menschenrechtsschutzes.

Referentinnen: Prof. Dr. Caroline von Gall und Dr. Anastasia Berger

Prof. Dr. Caroline von Gall ist Juniorprofessorin am Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung im Cologne Centre for Central and Eastern Europe der Universität zu Köln. Ihre Schwerpunkte liegen auf dem Verfassungsrecht, der Justizentwicklung in Osteuropa, dem Europäischen Menschenrechtsschutz und dem Europarecht. Seit 2011 ist sie Mitglied des vom BMBF geförderten multidisziplinären Forschungsverbundes „Institutionen und institutioneller Wandel im Postsozialismus“. Sie ist auch Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde.

Dr. Anastasia Berger ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Hengeler Mueller mbB, wo Sie im Bereich des öffentlichen Rechts berät. Dr. Anastasia Berger studierte Rechtswissenschaften in Moskau und München. Sie promovierte rechtsvergleichend über die Drittwirkung der Grundrechte und ist Autorin von Beiträgen und Aufsätzen auf den Gebieten des Verfassungsrechts, der Grund- und Menschenrechte sowie Verwaltungsrechts.

Veranstaltungort: Seminarraum des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln, Klosterstraße 79d, Köln-Lindenthal

Kontakt/Anfahrt: http://www.iorr.uni-koeln.de/11604.html

Die Teilnahme ist kostenlos. Im Anschluss findet für alle Interessierten ein Stammtischin einem benachbarten Restaurant statt. Jeder kommt für seinen Verzehr selbst auf.

Aufgrund einer limitierten Anzahl von Plätzen ist eine Anmeldung per E-Mail an info@drjv.org und/oder institut-ostrecht@uni-koeln.de unbedingt erforderlich.

Weitere Informationen und Wegbeschreibung in der beigefügten pdf-Einladung:

Einladung DRJV-Veranstaltung 3-12-2015 Koeln