Legal Alert Mai 2019

Aus dem Ressort „Zivil- und Wirtschaftsrecht“:

Schadensersatz aufgrund eines Prozessbetrugs nach russischem Recht Entscheidung des Obersten Gerichts Russischer Föderation vom 13.12.2018, Az. 305-ÈS18-14652 (http://vsrf.ru/stor_pdf_ec.php?id=1722066)

Sachverhalt: In einem Vorprozess erwirkte die Beklagte eine gerichtliche Entscheidung, in der ihr Eigentum an einem zuvor von dem Kläger erworbenen Gebäude festgestellt wurde. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde die Eigentumsfeststellung aufgehoben und die entsprechende Klage rechtskräftig abgewiesen. Es wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter der Beklagten gefälschte Urkunden vorgelegt haben, welche die Grundlage für die Eigentumsfeststellung bildeten. Nunmehr verlangt der Kläger Schadensersatz wegen entgangenen Mieteinnahmen. Entscheidung: Das Oberste Gericht hat den Anspruch als gegeben angesehen. Es hat die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Entscheidung der ersten Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde, wiederhergestellt.

DRJV_Alert Mai 2019-2