Aus dem Ressort „Verfassungsrecht“:
1. Änderungen der Russischen Verfassung
Föderales Verfassungsänderungsgesetz „Über die Vervollkommnung der Regelungen einzelner Fragen der Organisation und des Funktionierens der öffentlichen Gewalt“ Nr. 1-FKZ vom 14.03.2020; www.pravo.gov.ru, 14.03.2020; SZ RF, 16.03.2020, Nr. 11 (Teil I), Pos. 1416) Die von Präsident Putin am 15. Januar angeregte umfassende Verfassungsänderung ist mittlerweile in Kraft. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz Nr. 1-FKZ 14.03.2020. Es enthält in Art. 1 zahlreiche Änderungen der Verfassung von 1993. Die Art. 2 und 3 regeln das Inkrafttreten. Sie verlangen ein positives Gutachten des Verfassungsgerichts, welches bereits am 16.03.2020 erging (http://doc.ksrf.ru/decision/KSRFDecision459904.pdf). Außerdem muss eine Volksabstimmung die Änderungen bestätigen. Die zunächst für den 22.04.2020 angesetzte Volksabstimmung musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden und fand im Zeitraum 25.06. bis 01.07.2020 statt. Bei einer Wahlbeteiligung von etwa ⅔ haben ca. ¾ der Teilnehmer für die Änderungen gestimmt. Der Präsident muss nun noch einen Ukaz mit der Verfassung in der geänderten Form verkünden, dann ist die neue Version der Verfassung in Kraft getreten.