Aus dem Ressort „Gewerblicher Rechtsschutz und IT“:
Seit dem 1. Oktober 2019 sind im russischen Zivilgesetzbuch (ZGB) «Digitalrechte» etabliert. Das neue Gesetz soll als Basis dem Aufbau einer digitalen Wirtschaft in Russland dienen, so der russische Gesetzgeber.
Mit dem neuen Artikel 141.1 ZGB wird die Liste der zivilrechtlichen Objekte erweitert. Über das Thema „Definition von zivilrechtlichen Objekten“ wurde in der Literatur immer wieder diskutiert, nun ist der Gesetzgeber tätig geworden. Als digitale Rechte gemäß Art. 141.1 ZGB werden Rechte anerkannt, die in einem Informationssystem (welches die gesetzlich festgelegten Merkmale aufweist) vorliegen. Im Artikel wird auch die Übertragung von digitalen Rechten festgelegt: Sie erfolgt durch den Abschluss eines gewöhnlichen zivilrechtlichen Vertrags. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, wie z.B. die Vorschrift, dass die Übertragung ausschließlich durch die Eintragung der Angaben über die Übertragung der Rechte an den Käufer im Informationssystem erfolgt. Einige Fragen bleiben jedoch noch ungeklärt, wie z.B. die rechtliche Definition von Kryptowährungen und Mining. Der neue Artikel dient jedoch nur als grundlegende Regel. Die konkrete Umsetzung folgt erst später, wenn Juristen und die Rechtsprechung mit der Anwendung der neuen Vorschriften anfangen.
Mitgeteilt von Mariia Bolshakova